Seminarangebot
Revision DIN EN ISO 9001:2015 / Dez. 2025
Beschreibung Seminar
Die Internationale Organisation für Normung (ISO) bereitet gegenwärtig die Revision der Norm ISO9001 für Qualitäts-managementsysteme vor. Die Publikation der neuen Norm ISO 9001:2015 wird voraussichtlich für September 2015 erwartet. Hierbei kommen im Zuge der Umsetzung umfassende Änderungen auf Ihre bestehenden Qualitätsmanagentsysteme zu. Es gibt umfangreiche Veränderungen in der Struktur, in den Anforderungen und Streichungen.
In diesem eintägigen Seminar möchten wir Sie gezielt auf die Änderungen der DIN EN ISO 9001:2015 vorbereiten und Ihnen das notwendige Wissen für die Umstellung vermitteln. Dabei möchten wir Ihnen sinnvolle Ratschläge für die Planung und die erfolgreiche Umsetzung der bestehenden oder zu planenden QM-Systeme geben.
Das lernen Sie neu kennen
Eine revidierte Fassung von ISO 9001:2015 soll im Dezember 2025 veröffentlicht werden. Ein erster Entwurf der Revision liegt noch nicht vor (Stand Juli 2024).
Neue Themen werden sein:
- Digitalisierung
- Nachhaltigkeit
- globale Unsicherheit
Eine weitere Überarbeitung der sieben Qualitätsmanagement-Grundsätze stehen dabei auch im Zusammenhang.
- Referent
n.n.
Unternehmensberater mit den Schwerpunkten Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen und Informationsmanagement. Auditor für ISO 9001.
Teilnehmerkreis
Führungskräfte und Qualitätsbeauftragte, die eine Grundlagenausbildung suchen oder die Voraussetzungen für den Aufbau eines Qualitätsmanagement-Systems schaffen wollen.
Termine:
3. oder 4. Quartal 2025, Sie können sich schon jetzt vormerken lassen, um sich rechtzeitig einen Platz zu sichern.
Ort: Bremerhaven www.time-port.de
Preis 495,-- € zuzüglich 19% MwSt
Arbeitsmaterialien, Bescheinigung, Verpflegung incl.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thomas Behra Unternehmensberatung
Thomas Behra Unternehmensberatung nachfolgend TBU genannt
Veranstaltungsgebühren:
Gegenstand des Vertrages zwischen TBU und dem Teilnehmer ist das TBU Seminar für Qualitätsmanagementbeauftragter. Zwei Kaffeepausen und ein Mittagessen pro Veranstaltungstag sind inbegriffen. Die Gebühren werden mit Erhalt der Rechnung sofort fällig.
Zeiten:
Die Veranstaltung findet von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt.
Anmeldebestätigung:
Bei begrenzter Teilnehmerzahl berücksichtigt TBU die Anmeldungen nach Eingang. Nach Anmeldung erhält der Teilnehmer die Anmeldebestätigung samt Angaben zum genauen Veranstaltungsort.
Rücktritt des Teilnehmer, Ersatzteilnehmer:
Bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer schriftlich gegen eine Bearbeitungsgebühr von 100,-- EUR (inkl. MwSt.) von der Veranstaltung zurücktreten. Bei Rücktritt nach dem o.g. Zeitpunkt berechnet TBU die volle Veranstaltungsgebühr. Die Anmeldung eines Ersatzteilnehmer ist ohne zusätzliche Kosten bis zum Seminarbeginn möglich.
Hotelbuchungen:
Wir bitten sie, die Hotelbuchungen selbst durchzuführen, da diese nicht im Seminarumfang mit enthalten sind.
Folgendes Hotel befinden sich in der Nähe:
B&B Hotel Bremerhaven
Barkhausenstraße 3 , 27568 Bremerhaven, Deutschland
+49 471 9263388-0
(Zentral am Veranstaltungsort)
Veranstaltungsort:
t.i.m.e.Port II
Barkhausenstraße 4
27568 Bremerhaven
Änderungen bzw. Aufhebungen durch TBU:
TBU kann den Veranstaltungstermin aufheben oder verlegen. Teilnehmer werden in diesen Fällen so rechtzeitig wie möglich verständigt. Bei Aufhebung werden bezahlte Gebühren zurückgezahlt. Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie
Dozenten / Referenten können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung abgeändert werden.
Veranstaltungsunterlagen:Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte an den Veranstaltungsunterlagen stehen ausschließlich TBU bzw. dem Dozenten zu. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Unterlagen außerhalb des Vertragszwecks ist nicht gestattet.
Haftungsbeschränkung:
TBU haftet auf Schadensersatz nur im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet TBU nur und begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Diese Beschränkung gilt auch falls TBU Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen o .ä. Personen einschaltet.
Sonstiges:
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Geestland. Sämtliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie von TBU schriftlich bestätigt sind.