Seminarangebot
Interner Auditor
nach DIN EN ISO 19011:2018-10
Beschreibung Seminar
In diesem Seminar sollen Qualitätsmanagementbeauftragte befähigt werden in ihren eigenen Betrieben "interne Audits" durchzuführen. Diese internen Audits dienen sowohl als Instrument zur Qualitätssicherung und auch als Grundlage der jährlichen Management-Reviews. Darüber hinaus dienen sie der Vorbereitung der jährlich erfolgenden Überwachungsaudits, die von den externen Zertifizierungsunternehmen durchgeführt werden bzw. der Vorbereitung der Rezertifizierungen. Der Lehrgang wird mit der neue Ausgabe der ISO 9001:2018-10 mit 24 Stunden angeboten, da jetzt die Forderungen besteht auch für interne Auditoren diesen Nachweis zu erbringen.
Das lernen Sie
- Grundlagen für interne Audits
- Beseitigung von Hemmnissen bei Umsetzung von internernen Audits
- Tipps für die Durchführung von internen Audits
- Umgang mit den Auditergebnissen, Auditbericht, Auditfragen, Managementreview und -bewertung
Inhalte
- Theorie Interner Audits: Forderungen, Fragen, Ergebnisse
- Tipps und Hinweise zur Auditplanung und –vorbereitung
- Auditziel
- Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems
- Kontinuierliche Verbesserungsprozesse
- Motivation
- Gesprächs- und Fragentechnik
- Dokumentation der Auditergebnisse und Korrekturmaßnahmen
- Qualitätsbericht, Management-Review
Referent
Dipl.-Ing. Thomas Behra
Unternehmensberater mit den Schwerpunkten Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen und
Informationsmanagement. Auditor für ISO 9001.
Teilnehmerkreis
Qualitätsmanagementbeauftragte, die eine Grundlagenausbildung suchen oder die Voraussetzungen für interne Audits schaffen wollen.
Termine: 26.02. - 28.02.2025
Ort: Bremerhaven
Preis 1.990,-- € zuzüglich 19 % MwSt.
Arbeitsmaterialien, Bescheinigung, Mittagessen / Seminargetränke
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Thomas Behra Unternehmensberatung nachfolgend TBU genannt
Veranstaltungsgebühren:
Gegenstand des Vertrages zwischen TBU und dem Teilnehmer ist das TBU Seminar für Qualitätsbeauftragter. Zwei Kaffeepausen und ein Mittagessen pro Veranstaltungstag sind inbegriffen. Die Gebühren werden mit Erhalt der Rechnung sofort fällig.
Zeiten:
Die Veranstaltung findet am ersten Tag von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr und an den darauf folgenden Tagen von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt.
Anmeldebestätigung:
Bei begrenzter Teilnehmerzahl berücksichtigt TBU die Anmeldungen nach Eingang. Nach Anmeldung erhält der Teilnehmer die Anmeldebestätigung samt Angaben zum genauen Veranstaltungsort.
Rücktritt des Teilnehmer, Ersatzteilnehmer:
Bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer schriftlich gegen eine Bearbeitungsgebühr von 100,-- EUR (inkl. MwSt.) von der Veranstaltung zurücktreten. Bei Rücktritt nach dem o. g. Zeitpunkt berechnet TBU die volle Veranstaltungsgebühr. Die Anmeldung eines Ersatzteilnehmer ist ohne zusätzliche Kosten bis zum Seminarbeginn möglich.
Hotelbuchungen:
Wir bitten sie, die Hotelbuchungen selbst durchzuführen, da diese nicht im Seminarumfang mit enthalten sind.
Folgende Hotels befinden sich in der Nähe:
B&B Hotel Bremerhaven |
Veranstaltungsort:
t.i.m.e.Port II
Barkhausenstraße 4
27568 Bremerhaven
Änderungen bzw. Aufhebungen durch TBU:
TBU kann den Veranstaltungstermin aufheben oder verlegen. Teilnehmer werden in diesen Fällen so rechtzeitig wie möglich verständigt. Bei Aufhebung werden bezahlte Gebühren zurückgezahlt. Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie
Dozenten / Referenten können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung abgeändert werden.
Veranstaltungsunterlagen:
Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte an den Veranstaltungsunterlagen stehen ausschließlich TBU bzw. dem Dozenten zu. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Unterlagen außerhalb des Vertragszwecks ist nicht gestattet.
Haftungsbeschränkung:
TBU haftet auf Schadensersatz nur im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet TBU nur und begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Diese Beschränkung gilt auch falls TBU Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen o .ä. Personen einschaltet.
Sonstiges:
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bremerhaven. Sämtliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie von TBU schriftlich bestätigt sind.